Exportbestimmungen



Bitte beachten Sie:


Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangt das deutsche Finanzamt ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:


 Vollständige und genaue Firmenanschrift mit Telefonnummer, Faxnummer, eMail-Adresse, Angabe des Gewerbezweiges oder der Branche und falls vorhanden Internetadresse, Visitenkarte usw.
 Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer
 Handelsregisterauszug, Gewerbebescheinigung oder amtliche Firmennachweise (z. B. durch die Handelskammer) in Kopie
 Passkopie des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers
 Wenn die Abholung nicht durch den Firmeninhaber oder Geschäftsführer durchgeführt wird, benötigt der Fahrer eine vom Firmeninhaber oder Geschäftsführer unterzeichnete Vollmacht mit Firmenstempel


Können uns die Dokumente nicht überlassen werden, aus denen die Unternehmenseigenschaft und die Vertretungsverfugnis eindeutig hervorgeht, sind wir gezwungen eine Kaution in Höhe der in Deutschland anfallenden Umsatzsteuer von zur Zeit 19 % zu erheben.

Dieser Kautionsbetrag wird erstattet, sobald uns die vorgenannten Unterlagen vorliegen.